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    Sollte man einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen?

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    Sollte man einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen? Empty Sollte man einen Haftungsauschluss unterschreiben lassen?

    Beitrag  Admin Di 6 Dez 2011 - 13:40

    Unbedingt, aber man ist damit nicht aus jeder Verantwortung entlassen
    Ein Beispiel für einen Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung
    (Auszug teilweise aus "Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Sportveranstaltungen der BMS Sportveranstaltungs GbR
    18. Int. PSD-Bank Alsterlauf Hamburg 2007")

    (1) Für den Veranstalter besthet keine Schadensersatzpflicht, wenn Änderungen, in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, durchgeführt werden oder die Veranstaltung abgesagt wird.
    (2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten,
    derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
    (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dieser Sportveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die empfohlenen Gesundheitshinweise zu beachten.
    (4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

    Weitere Quellen:
    http://www.anwaltskanzlei-likar.at/u...ter0706_01.pdf
    http://www.123recht.net/-Haftung-bei..._a420__p4.html

    Sittenwidrige Haftungsfreistellungen sind aber ungültig, zum Beispiel, wenn sie allgemein gefasst sind, "Jegliche Haftung druch den Veranstalter ausgeschlossen". Man kann nur durch eine Unterschrift keinen rechtsfreien Raum in einem Rechtsstaat schaffen.


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