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    Verbraucherschutz: Qualtitätsmerkmale von Webshops

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    Verbraucherschutz: Qualtitätsmerkmale von Webshops Empty Verbraucherschutz: Qualtitätsmerkmale von Webshops

    Beitrag  Admin Fr 27 Mai 2011 - 23:33

    Qualitätsmerkmal ist eigentlich zu viel gesagt, genauer müsste man sagen: Anti-Qualitätsmerkmale, falls sie fehlen. Es gibt keine Gewähr, dass der Laden, der folgende Pflichten eines Webshops erfüllt, auch ein guter Laden ist. Fakt ist, wer sie nicht erfüllt, ist es nicht, denn er tritt die Verbaucherrechte mit Füßen.
    Leicht erkennbare Pflichtangaben in Webshops (max. 1 bis 2 Mausklicks) sin die gesetzlichen Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben etc.)
    • Widerrufsrecht
    • Impressum und Kontaktdaten
    • Versandkosten
    • Preisangaben (Angaben wie, "wir unterbieten jeden Preis der Konkurrenz" oder "wir machen Ihnen ein Angebot", ohne Nennung von Beispielen, sind verboten. Auch bei Dienstleistungen)
    • Datesnchutzerklärung

    Auf diese simple Rechtsgrundlage wird aber inzwischen jeder neue Webshopbetreiber schon in jedem günstigen Webshop Do-it-yourself-Baukstensystem automatisch hingewiesen. Man muss daher schon mehr als Fahrlässigkeit vermuten, wenn diese Angaben trotzdem vertuscht werden.

    Darüber hinaus ist selbstverständlich...
    • Werbung mit Selbtsverständlichkeiten, wie gesetzliche Gewährleistung oder umgekehrt auch mit "Ummöglichkeiten" (sensationelle Behauptungen, die nicht eingehalten werden können) ist verboten.

    Es lohnt sich, Webshops auf diese grundlegenden Punkte hin zu überprüfen und es ist ernüchternd, wie viele dabei durchfallen.

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