Frank Röder So 18 Jun 2017 - 12:53
Hallo Mary,
also Cross-Skater haben den Rechtsstatus eines Fußgängers, der seine Sportausrüstung dabei hat. Das heißt, wir müssen und dürften uns dort bewegen, wo das auch Fußgänger tun, aber wir mussen wegen des gewissen Gefahrenpotenzials unserer Sportgeräte, besonders der Stöcke, Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nehmen, damit keiner gefährdet wird.
Wir dürfen also eigentlich nur recht wenig. Bei Rad- und Fußwegen ist unsere Seite also die Fußgängerseite bzw. der Fußgängerstreifen (fast immer die von der Straße abgewandte Seite). Auf Fußwegen, die auch für Radfahrer frei sind (per Zusatzschild), haben wir als "Fußgänger" aber den Vorrang vor Radfahrern, auch wenn das manche nicht kapieren wollen (ist nämlch kein Radweg!) - im Zweifelsfall aber besser defensiv fahren. Reine Radwege dürfen wir eigentlich nicht benutzen.
Ja, und auf Straße dürfen wir nur fahren, wenn es keinen Fußweg gibt und dann thoeretisch auch noch gegen den Kraftverkehr, denn wir sind ja "Fußgänger". Wer eigenverantwortlich davon, praxisgerecht, abweichen möchte, kann nur auf die Tolaranz der anderen Verkehrsteilnehmern hoffen, was aber oft ganz gut geht.
Frank