http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_10-U-234503_Sturz-eines-Inline-Skaters-Anscheinsbeweis-spricht-nicht-fuer-Verschulden-eines-anderen-Inline-Skaters.news18115.htm
Offenbar ist man selbst dran schuld, wenn man eine Risikosportart ausübt. Besser ist es ganz sicher risikoarme Sportarten auszuüben. Bleibt aber noch der rechtsgültige Nachweis zu erbringen, dass der Cross-Skating Sport nicht dazu gehört. Wer etwas darüber weiß oder erfährt, bitte hier eintragen.
Offenbar ist man selbst dran schuld, wenn man eine Risikosportart ausübt. Besser ist es ganz sicher risikoarme Sportarten auszuüben. Bleibt aber noch der rechtsgültige Nachweis zu erbringen, dass der Cross-Skating Sport nicht dazu gehört. Wer etwas darüber weiß oder erfährt, bitte hier eintragen.