Hallo,
ich wollte nur kurz etwas zum neuen Widerrufsrecht sagen.
Seit Mitte 2014 gilt ja die neue Fassung, nach der Rücksendungen wegen Widerrufs generell vom Kunden bezahlt werden müssen. Das soll den "Zalando-Effekt" verhindern (nein, nicht das Kreischen des Paketboten), der eigentlich provoziert hat, dass sich manche Kunden ständig mit zahlreicher Ware beliefern ließen und diese dann so gut wie immer, auf Kosten des Versandhändlers, wieder zurücksendeten. Die neue Regelung ist auch irgendwie sinnvoll, da daran manche Existezen fast zu Grunde gegangen sind. (Zalanado vielleicht nicht gerade, denn wir, denen Billigschuhe egal sind, wissen ja fast alle, dass solche populären Aktiengesellschaften in kürzester Zeit vor allem aufgebläht werden sollen, damit der Papierwert steigt. Es geht also nicht wirklich um Schuhe.)
Wenn aber eine Ware falsch beschrieben wurde, was bei unfachkundigen Händlern oft passiert und allein deswegen z.B. eine Größe nicht passt, handelt es sich eben um eine falsche Produktbeschreibung und dafür kann der Kunde nichts. Das ist dann auch kein Widerruf.
Hädler, die im Preis ohnehin schon sehr kundenfreudlich waren, werden aber aufatmen, wenn so manche Vielprobierer sich den Rückversand oder unüberlegte Bestellungen noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ich hoffe ihr gönnt es diesen Händlern.
Onlineversender, die aber generell fette Preise nehmen oder sehr preisgebunden verkaufen (keine Rabatte, kein Abrücken vom UVP), können es sich weiterhin leisten, Rücksendungen generell zu bezahlen. Das sparen sie dann manchmal mit Billiglöhnen wieder ein, aber das ist eine anderes Thema.
Frank
ich wollte nur kurz etwas zum neuen Widerrufsrecht sagen.
Seit Mitte 2014 gilt ja die neue Fassung, nach der Rücksendungen wegen Widerrufs generell vom Kunden bezahlt werden müssen. Das soll den "Zalando-Effekt" verhindern (nein, nicht das Kreischen des Paketboten), der eigentlich provoziert hat, dass sich manche Kunden ständig mit zahlreicher Ware beliefern ließen und diese dann so gut wie immer, auf Kosten des Versandhändlers, wieder zurücksendeten. Die neue Regelung ist auch irgendwie sinnvoll, da daran manche Existezen fast zu Grunde gegangen sind. (Zalanado vielleicht nicht gerade, denn wir, denen Billigschuhe egal sind, wissen ja fast alle, dass solche populären Aktiengesellschaften in kürzester Zeit vor allem aufgebläht werden sollen, damit der Papierwert steigt. Es geht also nicht wirklich um Schuhe.)
Wenn aber eine Ware falsch beschrieben wurde, was bei unfachkundigen Händlern oft passiert und allein deswegen z.B. eine Größe nicht passt, handelt es sich eben um eine falsche Produktbeschreibung und dafür kann der Kunde nichts. Das ist dann auch kein Widerruf.
Hädler, die im Preis ohnehin schon sehr kundenfreudlich waren, werden aber aufatmen, wenn so manche Vielprobierer sich den Rückversand oder unüberlegte Bestellungen noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ich hoffe ihr gönnt es diesen Händlern.
Onlineversender, die aber generell fette Preise nehmen oder sehr preisgebunden verkaufen (keine Rabatte, kein Abrücken vom UVP), können es sich weiterhin leisten, Rücksendungen generell zu bezahlen. Das sparen sie dann manchmal mit Billiglöhnen wieder ein, aber das ist eine anderes Thema.
Frank