Im Bereich, des Feilhaltens von Waren (also Waren auch vorrätig zu haben), sehen es manche Gewerbetreibenden recht locker bis illigal. Ein Händler muss die angebotene Ware "feilhalten", das bedeutet, das normale Sortiment, muss im Lager liegen und nicht erst auf Bestellung vom Großhändler geordert werden. Ausnahme sind natürlich kurzzeitig vergriffene einzelne Größen oder auch Sondermodelle, die speziell angefertigt werden müssen. Das Hauptangebot an Waren muss aber unmittelbar verfügbar sein. Das ist leider eine gängige Praxis bei Ebay. Manche Händler arbeiten nur als "Schleuser" und gehen nicht das unternehmerische Risiko der Feilhaltens von Waren ein, zu dem sie eigentlich gesetzlich verpflichtet sind.