Hier wieder ein wenig Verbraucheraufklärung zum Thema Produkthaftung, Garantie, Zertifikate usw.
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Wirtschaftsrecht/Handelsrecht/971534/liMBProdHaftG320505.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
Kommentar der Redaktion (dies ist eine Interpretation, keine rechtsverbindliche Beratung!): Für Produkthaftung ist ein Händler nur dann zuständig (haftbar), wenn er Importeur eines Produktes ist, sonst ist es der Importeur/Hersteller. Den Nachweis, dass dem Verbraucher die Produkthaftung des Herstellers zusteht, muss er leider in vielen Fällen selbst erbringen. Sollte das Wort Garantie im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Produktes erwähnt worden sein, sollte der schriftliche Nachweis dafür vom Kunden vorgebracht werden. Nicht selten werden Aussagen zum Thema Garantie in unlauterer Forum geäußert, d.h. wer eine Eigenschaft zusichert, kommt dann für Abweichungen auf. Auch "Garantieverlängerungen" die ein Händler ausdrücklich als Mehrwert verkauft, sind dann allein seine Sache.
Was die oft gehörte "lebenslange Garantie" betrifft (z.B. Opel oder diverse Schneeballsystem-Produkte) gibt es BGH-Urteile: http://www.sewoma.de/berlinblawg/lebenslange-garantie/. Einzelne Quellen verweisen zwar vordergründig auf das Gegenteil (/www.channelpartner.de), beim genaueren Studium der Grundlagen gibt es jedoch überwiegend negative Urteile. Man kann natürlich als Produkthersteller philosophieren, dass "lebenslang" bei einer toten Sache ohnehin nicht anwendbar sei, aber damit würde man sich bereits zur bewussten Irreführung bekennen. Sprich: In Deutschland wird sich kein Hersteller eine solche Garantie leisten können und sie sei auch nicht versicherbar. "Garantie" wird vom Verbraucher immer als eine abolute Sicherheit für Ersatz ausgefasst und auch oft so verkauft. Man sollte sich aber immer fragen, wer nach Jahren haften muss oder noch kann oder natürlich noch greifbar ist (außerhalb der EU...keine Chance!).
Werbung mit "Zertifikaten" (jeglicher Art) kann den Werbenden teuer zu stehen kommen: www.shopbetreiber-blog.de. Werbung mit Selbtverständlichkeiten, eine oft ohnehin vorgeschriebene Einhaltung von CE, GS, TÜV oder ähnlichen Standards, ist unzulässig. Andere vorgegebene "Prüfungen" oder "Zertifikate" müssen einsehbar bzw. belegbar abzurufen sein, was im Internet ganz schnell auch einmal (eher tausendmal) vergessen wird.
Quellen: IHK Stuttgart, IHK Frankfurt am Main, /www.channelpartner.de, www.internetrecht-rostock.de, www.shopbetreiber-blog.de
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Wirtschaftsrecht/Handelsrecht/971534/liMBProdHaftG320505.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/
Kommentar der Redaktion (dies ist eine Interpretation, keine rechtsverbindliche Beratung!): Für Produkthaftung ist ein Händler nur dann zuständig (haftbar), wenn er Importeur eines Produktes ist, sonst ist es der Importeur/Hersteller. Den Nachweis, dass dem Verbraucher die Produkthaftung des Herstellers zusteht, muss er leider in vielen Fällen selbst erbringen. Sollte das Wort Garantie im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Produktes erwähnt worden sein, sollte der schriftliche Nachweis dafür vom Kunden vorgebracht werden. Nicht selten werden Aussagen zum Thema Garantie in unlauterer Forum geäußert, d.h. wer eine Eigenschaft zusichert, kommt dann für Abweichungen auf. Auch "Garantieverlängerungen" die ein Händler ausdrücklich als Mehrwert verkauft, sind dann allein seine Sache.
Was die oft gehörte "lebenslange Garantie" betrifft (z.B. Opel oder diverse Schneeballsystem-Produkte) gibt es BGH-Urteile: http://www.sewoma.de/berlinblawg/lebenslange-garantie/. Einzelne Quellen verweisen zwar vordergründig auf das Gegenteil (/www.channelpartner.de), beim genaueren Studium der Grundlagen gibt es jedoch überwiegend negative Urteile. Man kann natürlich als Produkthersteller philosophieren, dass "lebenslang" bei einer toten Sache ohnehin nicht anwendbar sei, aber damit würde man sich bereits zur bewussten Irreführung bekennen. Sprich: In Deutschland wird sich kein Hersteller eine solche Garantie leisten können und sie sei auch nicht versicherbar. "Garantie" wird vom Verbraucher immer als eine abolute Sicherheit für Ersatz ausgefasst und auch oft so verkauft. Man sollte sich aber immer fragen, wer nach Jahren haften muss oder noch kann oder natürlich noch greifbar ist (außerhalb der EU...keine Chance!).
Werbung mit "Zertifikaten" (jeglicher Art) kann den Werbenden teuer zu stehen kommen: www.shopbetreiber-blog.de. Werbung mit Selbtverständlichkeiten, eine oft ohnehin vorgeschriebene Einhaltung von CE, GS, TÜV oder ähnlichen Standards, ist unzulässig. Andere vorgegebene "Prüfungen" oder "Zertifikate" müssen einsehbar bzw. belegbar abzurufen sein, was im Internet ganz schnell auch einmal (eher tausendmal) vergessen wird.
Quellen: IHK Stuttgart, IHK Frankfurt am Main, /www.channelpartner.de, www.internetrecht-rostock.de, www.shopbetreiber-blog.de