Manchmal werden Gewährleistung und Garantie vom Verbrauche für das Gleiche gehalten oder verwechselt. Manchmal wird aber auch aus diesem grund bewusst Einschüchterung von unseriösen Herstellern betrieben, die in den Vordergrung stellen, dass und diesen oder jenen Voraussetzungen "die Garantie erschlischt" um eventuelle Anfragen oder Forderungen ihren Kunden wegen Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) einzudämmen. Wer beiden nicht unterscheiden kann fragt nachtürlich nicht mehr, wenn er glaubt keinen Anspruch zu haben.
Einen Anspruch auf "Garantie" gibt es nicht. Garantie ist eine freiwillige, mit unter sehr werbewirksame, Zusatzleistung des Herstellers, mit der er unter beleibigen Bedingungen eine beleibig umfangreiche Leistung am Produkt zusagt. Das können z.B. Garantien gegen Durchrosten innerhalb 5 Jahren sein. Wenn der Verbraucher jedoch alle Bedingungen zum Erhalt der Garatie erfüllt, muss ein einmal gegebenes Garartieversprechen auch einghalten werden. Es ist Bestandteil der zugasagten Eingenschaften bzw. wurde als Leistung mit dem Produkt verkauft.
Meines Wissens gibt momentan kein Cross-Skate Hersteller eine Garantie, zumindest wir nicht mehr damit geworben.
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist jedoch Gesetz und schützt den Verbraucher, wenn mangelhafte Ware vom Verkäufer geliefert wurde.
Dies Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür geradesteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer (!) haftet dann für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die erst später feststellbar sind. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neuprodukten.
Bis 6 Montate nach Warenkauf wird davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Belieferungszeitpunkt mangelhaft war. Ausnahme: Der Verkäufer weist nach, dass der Mangel zum Auslieferungszeitpunkt noch nicht vorhanden war. Nach 6 kehrt sich die Beweislast um. Ab dann muss der Kunde beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe (!) einen Mangel aufwies. Bei Mängeln in der Sache kann der Käufer zivilrechtliche Ansprüche (siehe BGB) geltend machen, wie Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Minderung oder Anspruch auf Schadensersatz.
Unter Garatnie verstehen manche Kunden praktisch so etwas wie einen Vollkaskoversicherung gegen Sachschäden des Produktes, dem ist aber nicht so, denn Garantien sind lediglich freiwillig vereinbarte Verpflichtungen des Herstellers nach seinen Regeln (an die er sich dann aber auch selbst halten muss, meist in Form einer verpflichtenden Schadensersatzleistung).
Aber auch die Gewährleistung ist keine "Wenn futsch, dann neu"-Regelung, denn sie ist eine zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Nachbesserung und zwar nur für Mängel, die bereits beim Verkaufs bestanden haben.
Eine zusätzliche Garantie ist natrülich besser für den Kunden, da sie meist die Funktion, zumindest bestimmer Teile, des Produktes "garantiert".
Wird von Firmen, wie Powerslide und SRB, die bekannt sind für ihre Kundenfreundlichkeit, nach 1 oder 2 Jahren beispielsweise ein deutlich beschädigter Skate ausgetauscht, das ist das fast immer keine "Garantieleistung" und in den allerwenigsten Fällen ein Gewährleistungsfall, sondern fast immer Kulanz, also ein freiwilliges Entgegenkommen. Seien wir einmal ehrlich, wer kann schon 1 Jahr cross-skaten ohne das Chassis ein einziges Mal auf ein Hinderniss aufzusetzen? Das würde als "Ausrede" den Herstellern in fast allen Fällen genügen um sich aus der Affäre zu ziehen. Wollen manche Hersteller aber auch gar nicht, sondern sie helfen den Kunden einfach weiter, statt mit "Entzug" irgendwelcher Ansprüche zu kommen. Ist doch gut, oder?
Aber wie immer, wer es genau wissen will, muss einen Juristen fragen, das hier ist nur das übliche Schulwissen.
Frank
Einen Anspruch auf "Garantie" gibt es nicht. Garantie ist eine freiwillige, mit unter sehr werbewirksame, Zusatzleistung des Herstellers, mit der er unter beleibigen Bedingungen eine beleibig umfangreiche Leistung am Produkt zusagt. Das können z.B. Garantien gegen Durchrosten innerhalb 5 Jahren sein. Wenn der Verbraucher jedoch alle Bedingungen zum Erhalt der Garatie erfüllt, muss ein einmal gegebenes Garartieversprechen auch einghalten werden. Es ist Bestandteil der zugasagten Eingenschaften bzw. wurde als Leistung mit dem Produkt verkauft.
Meines Wissens gibt momentan kein Cross-Skate Hersteller eine Garantie, zumindest wir nicht mehr damit geworben.
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist jedoch Gesetz und schützt den Verbraucher, wenn mangelhafte Ware vom Verkäufer geliefert wurde.
Dies Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür geradesteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer (!) haftet dann für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Dies gilt auch für versteckte Mängel, die erst später feststellbar sind. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neuprodukten.
Bis 6 Montate nach Warenkauf wird davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Belieferungszeitpunkt mangelhaft war. Ausnahme: Der Verkäufer weist nach, dass der Mangel zum Auslieferungszeitpunkt noch nicht vorhanden war. Nach 6 kehrt sich die Beweislast um. Ab dann muss der Kunde beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe (!) einen Mangel aufwies. Bei Mängeln in der Sache kann der Käufer zivilrechtliche Ansprüche (siehe BGB) geltend machen, wie Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktrittsrecht, Minderung oder Anspruch auf Schadensersatz.
Unter Garatnie verstehen manche Kunden praktisch so etwas wie einen Vollkaskoversicherung gegen Sachschäden des Produktes, dem ist aber nicht so, denn Garantien sind lediglich freiwillig vereinbarte Verpflichtungen des Herstellers nach seinen Regeln (an die er sich dann aber auch selbst halten muss, meist in Form einer verpflichtenden Schadensersatzleistung).
Aber auch die Gewährleistung ist keine "Wenn futsch, dann neu"-Regelung, denn sie ist eine zeitlich begrenzte Verpflichtung zur Nachbesserung und zwar nur für Mängel, die bereits beim Verkaufs bestanden haben.
Eine zusätzliche Garantie ist natrülich besser für den Kunden, da sie meist die Funktion, zumindest bestimmer Teile, des Produktes "garantiert".
Wird von Firmen, wie Powerslide und SRB, die bekannt sind für ihre Kundenfreundlichkeit, nach 1 oder 2 Jahren beispielsweise ein deutlich beschädigter Skate ausgetauscht, das ist das fast immer keine "Garantieleistung" und in den allerwenigsten Fällen ein Gewährleistungsfall, sondern fast immer Kulanz, also ein freiwilliges Entgegenkommen. Seien wir einmal ehrlich, wer kann schon 1 Jahr cross-skaten ohne das Chassis ein einziges Mal auf ein Hinderniss aufzusetzen? Das würde als "Ausrede" den Herstellern in fast allen Fällen genügen um sich aus der Affäre zu ziehen. Wollen manche Hersteller aber auch gar nicht, sondern sie helfen den Kunden einfach weiter, statt mit "Entzug" irgendwelcher Ansprüche zu kommen. Ist doch gut, oder?
Aber wie immer, wer es genau wissen will, muss einen Juristen fragen, das hier ist nur das übliche Schulwissen.
Frank