Ähnlich wie die ebenso verbreiteten "Disclaimer" (die sich auf Nicht-Gewähr für Links beziehen) auf vielen Privatwebsites, gibt es auch sehr verbreitet Haftungsfreistellungen verschiedenster Art, die diverse Veranstalter und Ausrichter von jeglicher Verantwortung entheben sollen.
Hallo, wo leben wir denn, dass man sich durch so ein kleine Sprüchlein über Straf- und Zivilrecht hinweg setzten könnte?
Kann man eben nicht und in Haftungsfragen sollte der Verantwortliche besser den juristisch wohlformuleirten Anspruch des Fordernden abwarten, bevor er sich schon allein durch das Verkünden eines eigenen rechtsfreien Räumen selbst strafbar macht (sprich: von vorn herein besser erst mal die Klappe halten).
Man könnte auch sagen, wo es vor Haftungsfreistellungen und ähnlichen Erklärungen nur so wimmlet, sind die Rechtskenntnisse und die Erfahrungen mit der Dienstleistung oder dem Produkt, das da an den Kunden gebracht werden soll, besonders dünn gesäht.
Es werden aus Angst und Unsicherheit immer noch möglichst allesumfassende Haftungsverzichtserkläürungen vom Kunden verlangt, die im Ernstfall fast alle ungüntig sind. In wenigen Fällen ist natürlich auch eine prophylaktische Einschüchterung der Kunden erwünscht oder sogar eine Art von betrügerischer Absicht, damit wenigstens für die eine Seite "nichts schief gehen kann" und das Geld ist dann ja erst einmal gezahlt.
Wo man diese Haftungsfreistellungen findet?
Manchmal im Zusammenhang mit Produkten, häufiger aber, wenn es um praktische Ausübung des Sport in Form von Dienstleistungen geht, z.B. in Form von Haftungsfreistellung bei der Teilnahmeanmeldung bei Kursen und ganz besonders bei Sportveranstaltungen, die zwar immer teurer, aber selten besser werden und trotzdem will kaum jemand auch noch für Schäden aufkommen, die er ermöglicherweise mitverschudldet hat.
Details sollten allerdings mit einem Fachjuristen bespropchen werden, beispielsweise in welcher Weise Haftungfreistellungen formuliert sein dürfen und welche Bedeutung sie dann haben.
Hallo, wo leben wir denn, dass man sich durch so ein kleine Sprüchlein über Straf- und Zivilrecht hinweg setzten könnte?
Kann man eben nicht und in Haftungsfragen sollte der Verantwortliche besser den juristisch wohlformuleirten Anspruch des Fordernden abwarten, bevor er sich schon allein durch das Verkünden eines eigenen rechtsfreien Räumen selbst strafbar macht (sprich: von vorn herein besser erst mal die Klappe halten).
Man könnte auch sagen, wo es vor Haftungsfreistellungen und ähnlichen Erklärungen nur so wimmlet, sind die Rechtskenntnisse und die Erfahrungen mit der Dienstleistung oder dem Produkt, das da an den Kunden gebracht werden soll, besonders dünn gesäht.
Es werden aus Angst und Unsicherheit immer noch möglichst allesumfassende Haftungsverzichtserkläürungen vom Kunden verlangt, die im Ernstfall fast alle ungüntig sind. In wenigen Fällen ist natürlich auch eine prophylaktische Einschüchterung der Kunden erwünscht oder sogar eine Art von betrügerischer Absicht, damit wenigstens für die eine Seite "nichts schief gehen kann" und das Geld ist dann ja erst einmal gezahlt.
Wo man diese Haftungsfreistellungen findet?
Manchmal im Zusammenhang mit Produkten, häufiger aber, wenn es um praktische Ausübung des Sport in Form von Dienstleistungen geht, z.B. in Form von Haftungsfreistellung bei der Teilnahmeanmeldung bei Kursen und ganz besonders bei Sportveranstaltungen, die zwar immer teurer, aber selten besser werden und trotzdem will kaum jemand auch noch für Schäden aufkommen, die er ermöglicherweise mitverschudldet hat.
Details sollten allerdings mit einem Fachjuristen bespropchen werden, beispielsweise in welcher Weise Haftungfreistellungen formuliert sein dürfen und welche Bedeutung sie dann haben.
Zuletzt von Admin am Do 2 Mai 2013 - 9:15 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet