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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

    Beitrag  Admin Fr 5 Apr 2013 - 21:48

    Ähnlich wie die ebenso verbreiteten "Disclaimer" (die sich auf Nicht-Gewähr für Links beziehen) auf vielen Privatwebsites, gibt es auch sehr verbreitet Haftungsfreistellungen verschiedenster Art, die diverse Veranstalter und Ausrichter von jeglicher Verantwortung entheben sollen.

    Hallo, wo leben wir denn, dass man sich durch so ein kleine Sprüchlein über Straf- und Zivilrecht hinweg setzten könnte?

    Kann man eben nicht und in Haftungsfragen sollte der Verantwortliche besser den juristisch wohlformuleirten Anspruch des Fordernden abwarten, bevor er sich schon allein durch das Verkünden eines eigenen rechtsfreien Räumen selbst strafbar macht (sprich: von vorn herein besser erst mal die Klappe halten).
    Man könnte auch sagen, wo es vor Haftungsfreistellungen und ähnlichen Erklärungen nur so wimmlet, sind die Rechtskenntnisse und die Erfahrungen mit der Dienstleistung oder dem Produkt, das da an den Kunden gebracht werden soll, besonders dünn gesäht.

    Es werden aus Angst und Unsicherheit immer noch möglichst allesumfassende Haftungsverzichtserkläürungen vom Kunden verlangt, die im Ernstfall fast alle ungüntig sind. In wenigen Fällen ist natürlich auch eine prophylaktische Einschüchterung der Kunden erwünscht oder sogar eine Art von betrügerischer Absicht, damit wenigstens für die eine Seite "nichts schief gehen kann" und das Geld ist dann ja erst einmal gezahlt.

    Wo man diese Haftungsfreistellungen findet?
    Manchmal im Zusammenhang mit Produkten, häufiger aber, wenn es um praktische Ausübung des Sport in Form von Dienstleistungen geht, z.B. in Form von Haftungsfreistellung bei der Teilnahmeanmeldung bei Kursen und ganz besonders bei Sportveranstaltungen, die zwar immer teurer, aber selten besser werden und trotzdem will kaum jemand auch noch für Schäden aufkommen, die er ermöglicherweise mitverschudldet hat.

    Details sollten allerdings mit einem Fachjuristen bespropchen werden, beispielsweise in welcher Weise Haftungfreistellungen formuliert sein dürfen und welche Bedeutung sie dann haben.


    Zuletzt von Admin am Do 2 Mai 2013 - 9:15 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Differenzierung

    Beitrag  Admin Do 2 Mai 2013 - 9:15

    Nachdem ich nun erneut auf das Thema angesprochen wurde, möchte ich noch einmal unterscheiden zwischen dem Satz "Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung teil" (idealerweise plus die Erwähnung woran) und "der Veranstalter übernimmt keine Haftung". Es kursieren zahlreichen Vorlagen für Haftungfreistellungen im Internet, die viel zu schnell und unüberlegt Veranstaltern empfohlen werden.
    Natürlich nimmt jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung statt, wer könnte sie ihm schon abnehmen? Ob man so einen Satz unterschreibt oder nicht spielt keine Rolle und hat so gut wie keine rechtliche Bedeutung, bestenfalls moralisch indem der Satz an die ethische Verantwortung aller Handlungen jedes Individuums erinnert. Im Klartext: Uffpasse!
    Der zweite Satz kann erheblich abgestuft gültig, ungültig oder sogar sittenwidrig sein. Jemanden vor jeder Verantwortung rein zu waschen ist in einem Rechtsstaat kaum möglich, noch weniger mit selbst erdachten Sätzen, die hochtrabend klingen.
    Bedonders allgemeine Freibriefe, wie "keinerlei..." oder "salvatorische Klauseln" klingen unheimlich schlau, sind aber rechtlich gesehen oft unheimlich dumm, da nicht selten sittenwidrig (damit ist die gesamte Erklärung ungültug und kann sogar ins Gegenteil verkehrt werden).
    "Raus" ist man eigentlich nur, wenn es gar keinen Veranstalter gibt und alle Teilnehmer einer solchen Quasi-Veranstaltung "eigenverantwortlich" und gleichberechtigt teilnehmen.

    Ich will hier nur zum Nachdenken und fundierten Recherchieren anregen, keine unerlaubte Rechtsberatung leisten. Geht also mit euren konkrten Rechtsfragen zu Fachleuten. Nur vor einem will ich noch warnen, vom Abschreiben scheinbar schlauer und wasserdichter Rechtsformulierungen, denn "raus" ist man so gut wie nie aus der Verantwortung.
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Diverser Haftungsausschlüsse, nur nicht von Paragraphen irritieren lassen!

    Beitrag  Gastzugang Mi 16 Sep 2015 - 17:36

    Hallo,

    ich kann diese nicht gerade neue, aber immer stärker zunemende Masche bestätigen. Mir als Juristen stellen sich die Nackenhaare auf, wenn ich über die neuesten Auswüchse lese, die sich in der "Szene" zeigen. Schon immer war ich der Meinung, dass es gar keine Paragraphen-Taste auf Schreibmaschinen oder auf Computertastaturen geben dürfe, weil dann jeder dahergelaufene "Möchtegern-Gesetzgeber" anfängt, seine eigenen Gesetze zu schreiben.
    So weit ich das verfolgen konnte, kommt die neueste "Gesetzgebung" ganz besonders von denjenigen, die sich gegen die Vorschlag- und Ideensammlung namens Regelwerk für Modernen Biathlon mit Händen und Füßen gewehrt haben. Es sei zu lang und zu kompliziert usw.. Fand ich nie, aber jetzt übertreffen sie sogar jegliche unnötige preußische Administration. Unnötig, weil ungültig, da in großen Teilen sittenwidrig. Je länger diese Veranstalter-Gruppierung nicht weiß, welche Art von Gesellschaftsform sie nun eigentlich sein wollen, wer bei Probleme verantwortlich ist und wer den Gewinn mitnimmt, desto abenteuerlicher werden die Formulierungen, gekrönt von Paragrahen, damit das Ganze einen gesetzlichen Anschein bekommt. Allein diese Anmaßung und Irritationabsicht ist es, die mir die Gänsehaut macht, denn juristisch ist das Ganze Makulatur und wird auch mit einer Unterschrift keine Gültigkeit erlangen.
    Besonders schön, umständlich, widersprüchlich und (für Juristen) unterhaltsam fand ich einen "Haftungsausschluss Biathlon" einer Veranstaltung die dieses Jahr in Norddeutschland stattfindet. Da wird von zustandekommendem Rechtsverhältnis (Juristen sehen das anders), automatisch durch Veröffentlichung gültigen Änderungen (Generalerlaubnis für alles?), Personalausweispflicht (hui, offizieller als die Tour de France), Teilnahme als persönliches Recht (das an einer anderen Stelle "ohne Nennung von Gründen" wieder aufgehoben werden kann) usw. gerdet, alles schwülstiger starker Tobak.
    Dann wird (freundlicherweise) erwähnt, dass die Verwendung von Fotos der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Teilnehmer erlaubt wird, was ja Gemeinrecht ist bei Sportveranstaltungen. Die generelle Freigabe aller Aufnahmen auch für kommerzielle Zwecke ist aber sittenwidrig, da jedes Bild freigegeben werden muss, das weiß beispielsweise Apple schon sehr gut. Wink
    Es wird zwar auf die Möglichkeit hingewiesen, der Freigabe zu widersprechen, aber der eigentliche Weg ist die aktive Freigabe und nicht die generelle Freigabe, denn wer kann das prüfen? Ich frage mich auch, ob man dann noch starten darf, wenn man widerspricht. Ich glaube die "Rausschmissklausel" wurde nicht ohne Grund verfasst, aber hier nicht jedem auf die Nase gebunden. Es ist auch kein verantwortlicher "Vetragspartner" aufgeführt mit dem der Vertrag geschlossen werden soll.
    Dies und vieles anderes im Intenet ist juristische Makulatur, kann man jederzeit unterschreiben, weil fast alles erfolgreich anfechtbar ist oder von vorherein ungültig. Aber wozu dann überhaupt, aus Spaß an Adminitration? Würde mich persönlich abschrecken dort mitzumachen.
    Dies schreibe ich hier als private Meinung, die nicht als rechtliche Beratung betrachtet werden darf.
    Aber vielleicht machen es wenigstens andere Veranstalter künftig besser??

    Bernd R.
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Re: Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

    Beitrag  Gastzugang Fr 18 Sep 2015 - 8:58

    Eine Ergänzung noch, WAS man denn nun tun soll. Die Versuchung "Gesetze" selbst bestimmen zu dürfen überkommt natürlich viele unerfahrene Veranstalter. Natürlich darf man alle seine übrigen Wünsche die man noch so hat, nicht einfach "Haftungsausschluss" nennen, wie das dieser norddeutsche Veranstalter tut. Man KANN so etwas verfassen, wenn es eindeutig und speziell für bestimmte Situationen definiert ist (z.B. Nichtbefogen von Absperrungen an gefährlichen Stellen) und nicht global formuliert ist. Auch salvatorische Klauseln sind oft Unfug. Je knapper eine "Bedingung" formuliert ist, desto größer ist die Chance, dass sie eine strenge jursitischer Prüfung besteht und natürlich darf sie nicht sittenwidrig sein. "Schlaue" Vorlagen, die weitergereicht werden (Motto: Vergiss nicht jeden Teilnehmer das unterschreiben zu lassen, dann kann dir keiner etwas) sind oft ziemlich dumm. Man kann sich an großen und/oder erfolgreichen Veranstaltungen ein Beispiel nehmen, was dort alles unterschrieben wird, oft nämlich nicht viel, und es dann ähnlich machen. Dann sollte ein Hatungsausschluss auch ein Haftungsausschluss sein und eine Teilnahmevoraussetzung eine Teilnahmevoraussetzung, denn wozu gibt es Überschriften? Wenn ein Jursit den Text dann noch prüft ist man auf der sicheren Seite.
    Leider gibt es ja das "AGB-Fieber", von dem viele befallen werden, die irgend etwas Online anbieten oder Portale betreiben. Im Rausch "eigene Gesetze" zu bestimmen zu können, werden die abstrusesten Formulierungen ausgedacht. Was in den AGBs stehen muss ist dann oft nicht enthalten, was nicht darin stehen darf (weil es entweder selbstverständlich oder sogar sittenwidirg ist, wird oft besonders hervorgehoben. Diese Phänomen ist auch beim Lesen des "Haftunsausschlusses" des norddeutschen Veranstalters zu erkennen.

    Bernd R.
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Re: Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

    Beitrag  Tofana Do 7 Jan 2016 - 23:44

    Hallo Bernd,
    ich glaube, dich kann keiner hinters Licht führen. Beeindruckende Argumentation!

    Tofana
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Re: Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

    Beitrag  Frank Röder Do 15 Feb 2018 - 22:30

    Wer als Veranstalter für versicherte Teilnehmer sorgen will, kann seinen Wettkampf z.B. an einen Lauf "dranhängen". Das sind alle subsidiär versichert. Wer in einem Verein ist, ist sogar oft schon beim Training "versichert", jedenfalls oft nicht mehr oder weniger als wenn man sich auf andere vage Vericherungszusagen verlässt, die zahlen nämlich ohnehin nicht. Das nur, weil wieder Ahnungslose etwas von "ihr seid alle unversichert" (wie auch jeder Schritt vor die Haustür!) und in Variationen, "ihr übt nach Gesetz (welches?) gar keinen Sport aus" usw. verbreitet. (Wo ist Dieter Nuhr, wenn man ihn braucht?)
    Okay, wenn dem so sei, dann ist der, der dran glaubt natürlich auch keine Sportler, also ganz besonders wer solchen Dampf verbreitet. Let it be...!

    Frank
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    Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen" Empty Re: Haftungfreistellungen, die neuen "Verantwortungs-Hintertürchen"

    Beitrag  Gigi Di 8 Jun 2021 - 16:34

    Ich sehe das genauso. Immer häufiger wird gern das Geld genommen, aber keine Verantwortung übernommen. Davor haben manche Veranstalter wahnsinnig Schiss.
    Bestätigen kann ich aber, dass viele Haftungfreistellung ungültig oder sittenwidrig sind. Man kann sich nicht aus allem heraushalten. So etwas nicht zu unterchreiben ist fast das Gleiche wie eine Haftungsfreistellung einfach doch zu unterschrieben (damit man mitmachen kann), zu kuriose Haftungsfreistellungen wahrscheinlich ohnehin unültig sind. Das muss man dann selbst abschätzen und dann entscheiden. So oder so hat beides bei kleinen Sportveranstaltungen selten Konsequenzen. Als Rechtsberatung, nach meinem Wissen, muss man aber einzustufen, wenn jemand Veranstaltern rät: "Lasst diesen Text von den Teilnehmern unterschrieben, dann seid ihr aus dem Schneider." Ich erinnere mich so etwas, mit vorgegebener Formulierung, schon gelesen zu haben.
    Besser sind für Veranstalter immer klare Bestätigungen, dass die Teilnahmebedingungen akzeptiert wurden. Natürlich dürfen das auch keine unangemessenen Bedingungen sein. Man kann sich weitgehend locker machen bei den Haftungsfreistellungen. Wenn sie unfair formuliert sind, schaden sich mittel- bis langfristig die, die sowas unterschreiben lassen.

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